Heiner Haschke, Leiter des
Karasek-Museums Seifhennersdorf: „Ich maße mir das gar nicht an, denn der einzig
wahre Karasek ist 1809 gestorben. Wir versuchen aber mit dem legendären
Räuberhauptmann schon wesentlich länger als Herr Heine viele Urlauber in die
Oberlausitz zu locken. Herr Heine sieht doch dagegen nur die Vermarktung. Es
kann auf jedenfall nicht sein, dass er sich auf großen Volksfesten wie dem
Eibauer Bierumzug als einzig wahrer Karasek der Öffentlichkeit präsentiert. Bei
uns im Museum rufen viele an, die kennen Herrn Heine gar nicht.“
Der Mittelherwigsdorfer
Sven Heine sagt: „ Ich bin Räuberhauptmann Karasek. Alles andere ist
Auslegungssache der Presse. Ich habe die Marke beim Deutschen Patentamt schützen
lassen. Dieser Eintrag ist mit Rechten auf Werbung, Unterhaltung und Verpflegung
im Zusammenhang mit Karasek verbunden. Ich besitze eine Urkunde, ein Firmenlogo
und kleide mich auch so. Ich habe mich damit selbständig gemacht. Die
Vermarktung von Produkten mit Ortsansässigen Firmen hilft auch Arbeitsplätze in
der Region zu sichern. Da kann es doch nicht sein, dass über öffentlich bezahlte
Gelder Gegenprodukte auf den Markt gebracht werden. Darauf habe ich mehrfach
hingewiesen. Offensichtlich bin ich da nicht ernst genommen worden.“
Mundartkünstler Hans
Klecker betont: „Ich bin eigentlich gegen solche Auseinandersetzungen, weil es
immer nur böses Blut gibt und der Oberlausitz nichts bringt. Mir kann doch aber
niemand verbieten, dass ich den Räuberhauptmann Karasek spiele. Dann müsste doch
der Fleischer X den Fleischer Y fragen, ob er auch Mettwurst herstellen darf.
Meine Art als Mundartsprechen überschneidet sich auch nicht mit den Aktivitäten
von Herrn Haschke oder Herrn Heine. Ich bin aber Herrn Heine in den letzen drei
Jahren schon so weit entgegengekommen, dass ich bei Umzügen nicht mehr als
Räuberhauptmann aufgetreten bin.“ Alle drei Nachfolger des legendären
Räuberhauptmannes sind sich darin einig, dass es durchaus mehrere Karaseks geben
könnte, die für die Oberlausitz werben. Nur die Details dafür müssen
offensichtlich geklärt werden. Wenn das nicht gelingen sollte, dürfte die
Angelegenheit wohl letztlich vor Gericht ausgefochten werden.
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